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Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Geheimhaltungsvereinbarung | Allgemeine Geschäftsbedingungen: Geheimhaltungsvereinbarung |
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Vereinbarung
Diese Vereinbarung ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HPI-ING Global Partners. 1.1 Interessent und HPI beabsichtigen, einen Vertrag (z.B. Know-How-Vertrag, Kaufvertrag, Lizenzvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag etc.) über eine Zusammenarbeit zu schließen, bei der eine Entwicklung der HPI oder einer dritten Partei genutzt oder erstellt werden soll. 1.2 Im Hinblick hierauf verpflichten sich die Parteien, die gegenseitig mitgeteilten geheimen Erkenntnisse und Informationen zur Entwicklung, die insbesondere im Zusammenhang mit Neuentwicklungen, Vorführungen, Versuchen und Gesprächen stehen, geheim zu halten. Sie treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter und Angestellte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, zur Geheimhaltung zu verpflichten. 2.1 Der Interessent und die HPI verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwerten. Die HPI hält sich das alleinige und uneingeschränkte Recht zur Schutzrechtsanmeldung vor. 3.1 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Entwicklungen, die bereits offenkundig sind (allgemein bekannt sind, zum Stand der Technik zählen etc.) und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn Offenkundigkeit einer Entwicklung später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt. 4.1 Diese Verpflichtung über die Geheimhaltung gilt auch weiter, wenn der beabsichtigte Vertrag über die Zusammenarbeit (1.1) nicht zustande kommt oder beendet ist, außer die Entwicklung ist inzwischen offenkundig, wofür der Interessent die Beweislast trägt. 4.2 Die Parteien werden Unterlagen, die sie jeweils vom anderen im Zusammenhang mit der Entwicklung usw. erhalten haben, nach Bekanntwerden der Offenkundigkeit, Kündigung der Absichtserklärung gem. 1.1 oder Beendigung des Vertrages über die Zusammenarbeit unverzüglich dem jeweiligen Informationsgeber zurückgeben. Eventuell erstellte Dateien und sämtliche Kopien werden von sämtlichen Datenträgern gelöscht bzw. bei Verkörperung vernichtet. 5.1 Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichten sich beide Parteien, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung eine Vertragsstrafe zu zahlen. 6.1 Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der HPI-ING GLobal Partners, soweit der Interessent Kaufmann ist.
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